Hallo liebes Forum,
ich weiß nicht ob ich hier in der richtigen Kategorie bin, habe aber nicht passenderes gefunden.
Ich habe Ende April einen gebrauchten PKW vom Händler gekauft. Kurz danach hatte das Fahrzeuge einen Defekt am Lenkradschloss, weswegen das Auto nicht fahrbereit ist. Aktuell steht das Fahrzeug in der Werkstatt des Händlers, da das Ersatzteil seit fast 4 Wochen nicht lieferbar ist.
Bevor ich damit zum Anwalt laufe, welche Rechte könnte ich haben?
Nach meiner Recherche steht mir kein Ersatzwagen (bzw. und nach Werkstatt nur gegen Gebühr) zu und auch kein Schadenersatz. Könnte ich das Auto zurückgeben? Der Händler zeigt sich nach der Vertragsunterschrift leider wenig kooperativ.
BG
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