Hallo,
Ich habe gelesen, dass das Funktionieren von eCall Systemen Bestandteil der HU werden:
https://www.vdtuev.de/.../...chtlinie-fuer-hauptuntersuchung-20mai2018
Ich weiß natürlich, dass zum Zeitpunkt der Typzulassung meines Opels solch ein System keine Pflicht war. Aber ist es nicht so, dass wenn etwas Sicherheitsrelevantes vorhanden ist es auch funktionieren muss (auch wenn es zum Zeitpunkt der Zulassung keine Pflicht war)? Kommt mein Auto dann nicht mehr ohne Mängel durch den TÜV wenn das System abgeschaltet wird?
Danke für eure Meinung,
Grüße
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